Es gibt zahlreiche Indikationen zur Behandlung durch Akupunktur. Laut dem Deutschen Heilpraktikergesetz dürfen Heilpraktiker alles behandeln, was nicht unter das Infektionsschutzgesetz, die Zahnheilkunde oder das Hebammengesetz fällt. Selbstverständlich gilt trotz allem die Sorgfaltspflicht. Eine korrekte schulmedizinische Einschätzung muss erfolgen, um gegebenenfalls an einen Arzt zu überweisen. Die Chinesische Medizin ist ein ganzheitlicher Ansatz und kann bei den meisten Erkrankungen helfen. Sowohl chronische, akute wie auch autoimmune Erkrankungen können behandelt werden.

Eine Liste mit Indikationen für Akupunktur der World Health Organisation WHO finden Sie hier.

Folgende Gebiete werden abgedeckt:

  • Nervensystem (u.a. Multiple Sklerose, Herpes Zoster)
  • Hormonsystem (u.a. Diabetes Mellitus, Schildrüsenfunktionsstörungen)
  • Bewegungsapparat (Schmerzen wie z.B. Ischialgie, Taubheitsgefühle, Fibromyalgie)
  • Fertilität (Unfruchtbarkeit aufgrund verschiedener Ursachen, begleitende Behandlung bei einer künstlichen Befruchtung)
  • Gynäkologie (u.a. menstruelle Beschwerden, Endometriose)
  • Psychische Erkrankungen (u.a. Depressionen, Autismus)
  • Verdauungsapparat (u.a. Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Reizdarmsyndrom)
  • Herz- Kreislauf- System (u.a. Bluthochdruck, Schwindel, Palpitationen)
  • Haut (u.a. Ekzeme, Neurodermitis, Akne)
  • HNO, Atemwege (u.a. akute Infekte, Sinustis, Bronchitis, Mittelohrentzündung)
  • Immunologie und Allergien (u.a.Heuschnupfen, Asthma bronchiale, Nahrungsmittelallergien)
  • Innere Organe (weitere Funktionsstörungen, z.B. der Niere, Leber, Pankreas, Blase, Magen,…)